Reha
Reha in Bad Vigaun
Häufig gestellte Fragen zur Reha
Wer hat Anspruch auf Rehabilitation?
Jeder Versicherte kann nach operativen Eingriffen oder Erkrankungen eine Rehabilitation beantragen. Auch bei degenerativen Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates werden Rehabilitationsaufenthalte zur Vermeidung einer Berufsunfähigkeit bzw. einer Pflegebedürftigkeit bewilligt. Der zuständige Kostenträger ist in der Regel Ihr Pensionsversicherungsträger, bei mitversicherten Angehörigen der Krankenversicherungsträger.
Alle Informationen zum Spezialgebiet „Lymphologische Rehabilitation“ entnehmen Sie bitte der gleichnamigen Kategorie.
Wie lange dauert eine Rehabilitation?
Die Rehabilitationsdauer beträgt 22 Tage. Aus medizinischen Gründen kann die Verlängerung Ihres Aufenthaltes beantragt werden.
Abkommen über die Gewährung eines mindestens dreiwöchigen Rehabilitationsaufenthaltes bestehen mit folgenden Versicherungsträgern:
- PV (Pensionsversicherung der Arbeiter und Angestellten)
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter & Eisenbahn und Bergbau)
- SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauern)
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
- KFA (Krankenfürsorgeanstalten Zuschuss von Salzburg, Hallein und Villach)
- Magistrat der Stadt Bregenz
- KUF (Amt der Tiroler Landesregierung Kranken- und Unfallversicherung)
- KUF (Tiroler Gemeindebedienstete)
- KFL (Krankenfürsorge f. OÖ Landesbeamte)
- KFS (Krankenfürsorge der Beamten der Stadt Linz)
- KFA (Krankenfürsorge der Beamten Baden)
- KUF (Lehrer-Kranken- & Unfallversicherung OÖ)
Wie stelle ich einen Antrag zur Rehabilitation?
Den Antrag zur Rehabilitation an den Kostenträger muss der behandelnde Arzt frühzeitig stellen, um eine möglichst rasche Aufnahme in das Rehabilitationszentrum zu gewährleisten. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, er wird für Sie den Antrag zur Rehabilitation an den zuständigen Kostenträger stellen.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Nach Genehmigung des Antrags zur Rehabilitation durch den Kostenträger erhalten Sie von uns in einem Schreiben alle Informationen zum Antritt der Rehabilitation.
Was muss ich für meinen Rehabilitationsaufenthalt mitbringen?
Bei Antritt des Rehabilitationsaufenthaltes sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen und der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt bei der Anfangsuntersuchung vorlegen:
- Arztbrief
- Operationsbericht
- Ggf. aktuelle Röntgenbilder des zu rehabilitierenden Bereiches
Sollten Sie in unserer Privatklinik behandelt worden sein, liegen uns diese Unterlagen bereits vor.
Was passiert nach der Rehabilitation?
Nach Beendigung der Rehabilitation wird Ihnen persönlich sowie dem zuständigen Versicherungsträger ein Entlassungsbericht zugesandt.