Kur-Aufenthalt im Medizinischen Zentrum Bad Vigaun

Kur

Kur in Bad Vigaun

Häufig gestellte Fragen zur Kur

Wie komme ich zu einem stationären 3-wöchigen Kuraufenthalt?

Mit den meisten Versicherungsträgern bestehen entsprechende Verträge, die eine Kostenübernahme der Kur vorsehen. Ihr Hausarzt bzw. behandelnder Arzt ist Ihnen bei der Erstellung des Antrages für ein 3-wöchiges stationäres Heilverfahren (Kur) behilflich. Ihr zuständiger Sozialversicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren und leistet nach der Bewilligung vollen Kostenersatz der 3-wöchigen stationären Kur (ausgenommen Selbstbehalt). Nach der Bewilligung des Sozialversicherungsträgers erhalten Sie dann von uns ein Schreiben mit allen Informationen zum Antritt Ihres Kuraufenthaltes.

Wie kann ich einen Kurkostenzuschuss für eine 3-wöchige Kur beantragen?

Bestimmte Sozialversicherungsträger rechnen nicht direkt mit uns ab, sondern leisten einen sog. Kurzuschuss (z.B. KFA). Der Antrag für einen Kurkostenzuschuss muss durch Ihren Hausarzt bzw. behandelnden Arzt gestellt werden. Ihr zuständiger Sozialversicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren. Nach der Bewilligung für einen Kurkostenzuschuss erhalten Sie nach Vorlage der Kurrechnung, der Aufenthaltsbestätigung und des Arztberichtes den bewilligten Zuschuss vom Versicherungsträger.

Bezahlung des Selbstbehaltes & Begleichen von Kautionen

Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung des Selbstbehaltes mittels Bank- oder Kreditkarte möglich ist. Anfallende Kautionen für z.B. Handtücher und Bademantel sind bar an der Rezeption zu bezahlen. Den nächsten Bankomaten finden Sie 14 Gehminuten entfernt direkt bei der Raiffeisenkasse im Ort Bad Vigaun.