Kur
Kur in Bad Vigaun
Aufenthalt im Kurzentrum
Pflichtversicherte Personen dürfen eine Kur beantragen
Alle in Österreich pflichtversicherten Personen dürfen Kuren zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen.
Auch Kuren auf privater Basis sind möglich
Nicht versicherte Personen oder solche, bei denen der Sozialversicherungsträger eine Kostenübernahme ablehnt, können jederzeit eine Kur auf privater Basis durchführen. In vielen Fällen wird auf Antrag ein Teil der Kosten durch die jeweilige Versicherung rückerstattet. Erkundigen Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt über die für Sie zutreffende Möglichkeit von Privatkuren.
Versicherungsträger für stationäre Kuraufenthalte
Folgende Versicherungsträger übernehmen grundsätzlich die Kosten für einen stationären, dreiwöchigen Kuraufenthalt, falls die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind:
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Bergbau und Eisenbahner)
- SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
- KFA (Krankenfürsorgeanstalten Zuschuss von Salzburg, Wien und Bregenz)
- Magistrat der Stadt Bregenz
- KUF (Amt der Tiroler Landesregierung Kranken- und Unfallversicherung)
- KFL (Krankenfürsorge f. OÖ Landesbeamte)
- KFS (Krankenfürsorge der Beamten Baden)
- KUF (Tiroler Gemeindebedienstete)
- KUF (Lehrer-Kranken- & Unfallversicherung OÖ)
Ambulante Therapie
Außerdem besteht die Möglichkeit Therapien nicht stationär, sondern ambulant durchzuführen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihr Hausarzt.
Vertragliche Vereinbarungen für ambulante Therapien bestehen mit folgenden Versicherungen:
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Bergbau und Eisenbahner)
- SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
- KFA (Krankenfürsorgeanstalten Zuschuss von Salzburg, Oberösterreich, Wien und Vorarlberg). Hinweis: Die KFA rechnet nicht direkt mit uns ab, sondern leistet einen Zuschuss. Sie müssen vorab die Kosten selbst begleichen und können anschließend einen Antrag an die KFA zur Refundierung der Kosten stellen.
Antrag
Ihr behandelnder Arzt stellt einen Antrag für die Kur beim zuständigen Kostenträger. Sie erhalten eine schriftliche Verständigung durch Ihren Kostenträger über die Bewilligung der Kur. Wenn Sie Ihre Kur im Medizinischen Zentrum Bad Vigaun absolvieren möchten, tragen Sie bitte im Antragsformular als Wunscheinrichtung „Medizinisches Zentrum Bad Vigaun“ ein.
In Folge erhalten Sie vom Medizinischen Zentrum Bad Vigaun die schriftliche Verständigung über den Termin der Kur im Medizinischen Zentrum Bad Vigaun.
Hier geht´s zum Antrag im Medizinischen Zentrum Bad Vigaun: