GVA
GVA Bad Vigaun
Aufenthalt in der GVA
Welche Möglichkeiten für einen GVA-Aufenthalt gibt es im Medizinischen Zentrum Bad Vigaun?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten für einen GVA-Aufenthalt in unserem Haus:
- GVA – 3 Wochen
- GVA – geteiltes Verfahren (2+1 Wochen)
Wie komme ich zu einem stationären 3-wöchigen GVA-Aufenthalt?
Mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und der BVAEB besteht ein entsprechender Vertrag, der eine Kostenübernahme der GVA vorsieht.
Ihr Hausarzt bzw. behandelnder Arzt ist Ihnen bei der Erstellung des Antrages für ein stationäres Heilverfahren (GVA) behilflich. Ihr Versicherungsträger bearbeitet das Bewilligungsverfahren und leistet nach der Bewilligung vollen Kostenersatz der stationären GVA (ausgenommen Selbstbehalt). Mit der Bewilligung von Ihrem Versicherungsträger erhalten Sie einen Anamnese-Fragebogen, der ausgefüllt an das Medizinische Zentrum Bad Vigaun zu übermitteln ist. Danach erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen Informationen zum Antritt Ihres GVA-Aufenthaltes.
Berufstätige Personen können von einem geteilten Aufenthalt profitieren. Dieser kann in zwei und eine Woche aufgeteilt werden. Die dritte Aufenthaltswoche muss innerhalb von 6 Monaten, ab Beginn des ersten Aufenthaltstages des Erstaufenthaltes absolviert sein.
Hier geht´s zum Antrag im Medizinischen Zentrum Bad Vigaun: